Nach erfolgreicher Akkreditierung durch die DAKKS erfolgte die Bekanntgabe als Messstelle nach §29b BImSchG in Verbindung mit der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV). Diese ist nunmehr befristet bis zum 05.02.2019.
Nach erfolgreicher Akkreditierung durch die DAKKS erfolgte die Bekanntgabe als Messstelle nach §29b BImSchG in Verbindung mit der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV). Diese ist nunmehr befristet bis zum 05.02.2019.