Das IUA ist eine außerbetriebliche Messstelle für die Ermittlung und Beurteilung von Schadstoffkonzentrationen am Arbeitsplatz.
Nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) sind Betreiber, die mit Gefahrstoffen aller Art umgehen, diese verwenden oder herstellen, verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen, die den Beschäftigten vor möglichen Gefahren schützen. Die dem ChemG untergeordnete Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) konkretisiert, welchen Pflichten der Arbeitgeber nachzukommen hat. Sobald in einem Arbeitsbereich mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird, ergeben sich hieraus zu erfüllende Ermittlungs- und Überwachungspflichten.
Sind mehrere Gefahrstoffe in einem Arbeitsbereich vorhanden, so ist darüber hinaus die Gesamtwirkung zu beurteilen. Sind im Rahmen der Ermittlungs- und Überwachungspflicht Messungen durchzuführen, muss die Messstelle über die notwendige Sachkunde und technische Ausstattung verfügen.
Akkreditierte außerbetriebliche Messstelle für die Ermittlung von Schadstoffkonzentrationen an Arbeitsplätzen