Messungen von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz
Das IUA ist eine außerbetriebliche Messstelle für die Ermittlung und Beurteilung von Schadstoffkonzentrationen am Arbeitsplatz. Wir übernehmen für Sie im Rahmen des Arbeitsschutzes:
Nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) sind Betreiber, die mit Gefahrstoffen aller Art umgehen, diese verwenden oder herstellen, verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen, die den Beschäftigten vor möglichen Gefahren schützen. Die dem ChemG untergeordnete Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) konkretisiert, welchen Pflichten der Arbeitgeber nachzukommen hat. Sobald in einem Arbeitsbereich mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird, ergeben sich hieraus zu erfüllende Ermittlungs- und Überwachungspflichten. Danach ist insbesondere zu ermitteln und zu beurteilen:
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Ihr Ansprechpartner für den Bereich Messungen von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz ist:
Für den Bereich der Arbeitsplatzmessungen existieren die folgenden Bekanntgaben:
Akkreditierte außerbetriebliche Messstelle für die Ermittlung von Schadstoffkonzentrationen an Arbeitsplätzen |