Das IUA verfügt als außerbetriebliche Messstelle für die Überwachung von Entfettungsanlagen neben der personellen Qualifikation auch über die notwendige technische Ausstattung zur Durchführung dieser Messaufgaben.
Oberflächenbehandlungsanlagen, in denen Gegenstände oder Materialien mit leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen gesäubert oder entfettet werden, unterliegen der zweiten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (2. BImSchV). Gemäß § 12 Absatz 3 der 2. BImSchV sind die Betreiber einer solchen Anlage verpflichtet, diese alle 12 Monate durch eine zugelassene Messstelle überwachen zu lassen.