Aktuelles & Ankündigungen

Messungen von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz

Das IUA ist eine außerbetriebliche Messstelle für die Ermittlung und Beurteilung von Schadstoffkonzentrationen am Arbeitsplatz.


Wir übernehmen für Sie im Rahmen des Arbeitsschutzes:

  • Expositionsmessungen am Arbeitsplatz
  • Arbeitsplatzmessungen gemäß TRGS 402
  • Bewertung von Luftgemischen am Arbeitsplatz gemäß TRGS 402
  • Beratung im Hinblick auf zu treffende Maßnahmen

Nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) sind Betreiber, die mit Gefahrstoffen aller Art umgehen, diese verwenden oder herstellen, verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen, die den Beschäftigten vor möglichen Gefahren schützen. Die dem ChemG untergeordnete Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) konkretisiert, welchen Pflichten der Arbeitgeber nachzukommen hat. Sobald in einem Arbeitsbereich mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird, ergeben sich hieraus zu erfüllende Ermittlungs- und Überwachungspflichten.


Danach ist insbesondere zu ermitteln und zu beurteilen:

  • ob Umgang mit einem Gefahrstoff gegeben ist,
  • welche Gefahren aus dem Umgang mit dem Gefahrstoff resultieren,
  • welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr notwendig sind und ob Grenzwerte (z.B. AGW, MAK, ...) überschritten sind.

Sind mehrere Gefahrstoffe in einem Arbeitsbereich vorhanden, so ist darüber hinaus die Gesamtwirkung zu beurteilen. Sind im Rahmen der Ermittlungs- und Überwachungspflicht Messungen durchzuführen, muss die Messstelle über die notwendige Sachkunde und technische Ausstattung verfügen.

Ihr Ansprechpartner für den Bereich Messungen von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz ist:

  • Dr.-Ing. Thomas Möller
  • Daniel Weierstall


Für den Bereich der Arbeitsplatzmessungen existieren die folgenden Bekanntgaben:

Akkreditierte außerbetriebliche Messstelle für die Ermittlung von Schadstoffkonzentrationen an Arbeitsplätzen